Zentrum für Kardiologie Augsburg
Reha-Anfrage
Wie Sie Ihre kardiologische Rehabilitation beantragen
Antragsverfahren
Es gibt zwei unterschiedliche Rehabilitationsverfahren, die sich nach Ihrer individuellen Situation richten:
Nach Krankenhausaufenthalt
Anschlussheilbehandlung (AhB)
Die Anschlussheilbehandlung erfolgt direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt – in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Entlassung.
So läuft die Antragstellung ab:
- Die Anmeldung wird direkt durch den Sozialdienst Ihres Krankenhauses eingeleitet
- Sie erhalten Ihren Starttermin in der Regel bereits vor Ihrer Entlassung aus der Klinik
- Das Krankenhaus übernimmt die Weiterleitung des Antrags an Ihren zuständigen Leistungsträger
- Nach Erhalt der Kostenzusage informieren wir Sie über Ihren verbindlichen Aufnahmetermin und den weiteren Ablauf
Dauer der Rehabilitation:
Die Rehabilitation ist in der Regel auf drei Wochen ausgelegt. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit und in Abhängigkeit von Ihrer Indikation kann die Dauer individuell angepasst werden.
Ohne vorherigen Klinikaufenthalt
Medizinische Rehabilitation
Wenn herkömmliche Behandlungsmethoden – wie Facharztbesuche, Physiotherapie oder andere Heilmittel sowie Rehabilitationssport – nicht mehr ausreichend sind, um Ihre Beschwerden nachhaltig zu lindern, kann eine Rehabilitation medizinisch sinnvoll sein.
So läuft die Antragstellung ab:
Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin dokumentiert die medizinische Notwendigkeit im erforderlichen Befundbericht.
Ziel der Rehabilitation:
Die Rehabilitation zielt darauf ab, Ihre Gesundheit nachhaltig zu stabilisieren, Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und, wo möglich, Operationen zu vermeiden.
Wie oft haben Sie Anspruch?
Grundsätzlich steht Ihnen eine medizinische Rehabilitation alle vier Jahre zu. Bei besonderer medizinischer Dringlichkeit kann eine Reha auch in kürzeren Abständen bewilligt werden.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Für die Bewilligung einer Rehabilitation ist eine ärztlich attestierte Rehabilitationsbedürftigkeit erforderlich. Als Versicherter haben Sie jedoch das Recht, jederzeit eigenständig einen Antrag bei den zuständigen Kostenträgern zu stellen – auch unabhängig von einer ärztlichen Überweisung.
In diesem Fall kann die ärztliche Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit im Nachgang erfolgen. Wir empfehlen jedoch die Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben das Recht, Ihre Rehabilitationsklinik frei zu wählen!Nach dem in § 8 SGB IX (Sozialgesetzbuch) festgelegten Grundsatz des Wunsch- und Wahlrechts sind Rehabilitationsträger – wie die Renten- oder Krankenversicherung – verpflichtet, Ihren berechtigten Wünschen hinsichtlich der Auswahl einer Rehabilitationsklinik zu entsprechen.
Voraussetzung: Die von Ihnen bevorzugte Einrichtung muss über die Zulassung des jeweiligen Leistungsträgers verfügen und für Ihre Indikation geeignet sein.
So machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch:
- Geben Sie Ihre Wunschklinik bereits im Rehabilitationsantrag an
- Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, ohne Ihre Präferenz anzugeben? Sie können Ihren Wunsch auch nachträglich als Ergänzung zum Antrag einreichen
Bei Fragen zur Eignung oder Zulassung einer Klinik beraten wir Sie gerne.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Der Antragsprozess kann mitunter komplex erscheinen. Wir begleiten Sie gerne durch alle Schritte – persönlich, telefonisch oder online. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Folgende Stellen können Sie im Antragsprozess unterstützen:
- Sozialdienste der Krankenhäuser – insbesondere für Patienten und Patientinnen, die sich aktuell in stationärer Behandlung befinden
- Ihr behandelnder Haus- bzw. Facharzt/Ihre behandelnde Haus- bzw. Fachärztin – für die medizinische Dokumentation und Verordnung
- Die zuständigen Kostenträger – in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder Ihre gesetzliche bzw. private Krankenversicherung (GKV/PKV)
- Unser Reha-Team – wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Antragstellung
Besondere Rehabilitationsoptionen
Kurzreha für besondere Bedürfnisse
Sie fühlen sich gesundheitlich sehr geschwächt oder haben Bedenken, ein umfangreiches Rehabilitationsprogramm zu absolvieren?
Wir bieten eine „Kurzreha" an: Dabei absolvieren Sie 3 bis4 Stunden Therapie pro Tag bei entsprechend verlängerter Rehabilitationsdauer – anstelle der üblichen 6 Stunden täglich.
Diese Option ist besonders für ältere oder gesundheitlich stark eingeschränkte Patienten und Patientinnen geeignet.
Selbstzahler-Option
Sie möchten eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, ohne auf eine Kostenübernahme durch Ihren Leistungsträger angewiesen zu sein?
Bei uns ist es möglich, eine Rehabilitation als Selbstzahler*in durchzuführen – auch ohne ärztliche Verordnung. Die Kosten sind im Voraus zu entrichten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Informationen für Zuweiser und Ärzte
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage folgende Informationen enthält:
- Name, Geburtsdatum, Adresse
- Telefonnummer
- Fahrdienst erforderlich: ja/nein
- Kostenträger (GKV/PKV) inkl. Versichertennummer oder zuständige RV mit Sozialversicherungsnummer
- Indikationsdiagnose für Rehabilitation bzw. relevante Nebendiagnosen
Telefon
+49 (0) 821 319875 - 48
reha@zfk-augsburg.de
Kontakt
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Unser Team im Zentrum für Kardiologie ist gerne für Sie da.
Zentrum für Kardiologie
Alfred-Nobel-Straße 2 - 4
86156 Augsburg
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

